Baubeginnmeldung – Voraussetzung für die Beanspruchung von Steuerbegünstigungen

Um die Steuerabsetzbeträge für Sanierungsarbeiten in Anspruch nehmen zu können, muss vor Beginn der Arbeiten eine Meldung ans Arbeitsinspektorat übermittelt werden. Ab April 2018 kann diese Meldung nur mehr telematisch übermittelt werden und zwar über die Seite www.baustellenmeldungbz.it.

Die Baustellenvorankündigung ist nicht notwendig, wenn es sich um Baustellen handelt, auf welchen nur ein Unternehmen tätig ist und deren voraussichtlicher Umfang 200 Mann-Tage nicht überschreitet.

Zum Rundschreiben der Abteilung Arbeit der Provinz Südtirol: Baustellenvorankündigung ab April 2018 nur mehr telematisch