Leitfaden zum Öffnen einer elektronischen Rechnung (XML-Datei)

Sehr geehrter Kunde,
wie bereits im letzten Rundschreiben angekündigt (siehe auch unser Rundschreiben Nr. 03/2018, nachzulesen auf www.munter.bz.it) wurde ab 01. Juli 2018 ein doppeltes System eingeführt: Der Einkauf von Treibstoff kann bis Jahresende sowohl mit der elektronischen Rechnung als auch mit der Treibstoffkarte dokumentiert werden. Dieser Aufschub gilt jedoch nicht für die ab 1. Juli 2018 vorgesehene Pflicht zur elektronischen Rechnung für Subunternehmen. Diese Rechnungen sowie einige Rechnungen von den Tankstellenbetreibern/Erdölgesellschaften werden bereits elektronisch versandt.

Nachdem sich die  Anfragen häufen, wie die elektronischen Rechnungen (die zum jetzigen Zeitpunkt noch meistens über die PEC-Mail-Adresse versandt/empfangen werden) angeschaut werden können, finden Sie im Anhang eine Anleitung dazu. Das xml-File muss nämlich in ein lesbares Format umgewandelt werden.

Archivierung der elektronischen Rechnungen Einige erhaltenen elektronische Rechnungen müssen außerdem digital archiviert werden. Dies gilt für all jene Rechnungen, die bereits ab 01. Juli 2018 verpflichtend über die SDI-Plattform verschickt werden müssen. So betrifft dies:[1]

–          Einkauf von Treibstoff von Erdölgesellschaften;

–          Elektronische Rechnungen von Subunternehmen an das Hauptunternehmen bei öffentlichen Aufträgen.

Werden die elektronischen Rechnungen hingegen vom Lieferanten auf freiwilliger Basis über die SDI-Plattform versandt, ist der Empfänger von der Pflicht zur digitalen Archivierung befreit, sofern die elektronischen Rechnungen ausgedruckt und auf Papier aufbewahrt werden. [2]

Überblick  

  ab 01.07.2018 bis 31.12.2018 ab 01.01.2019
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung:

–          Einkauf von Treibstoff von Erdölgesellschaften;

–          Elektronische Rechnungen von Subunternehmen an das Hauptunternehmen bei öffentlichen Aufträgen

digitale Archivierung verpflichtend vorgesehen
Freiwillige elektronische Fakturierung digitale Archivierung nicht vorgesehen, sofern die Rechnung auf Papier ausgedruckt wird digitale Archivierung verpflichtend vorgesehen
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier geht es zur PDF-Version dieses Textes: R04-2018

Anlage:

–          Leitfaden zum Öffnen einer elektronischen Rechnung mit AssoInvoice

[1] vgl. Giorgio Confente/Nadi Gentina „Conservazione delle fatture elettroniche con SOGEI“, in Eutekne.info vom 01. August 2018

[2] vgl. Giorgio Confente/Nadi Gentina „Conservazione delle fatture elettroniche con SOGEI“, in Eutekne.info vom 01. August 2018