Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen – Ausschreibung 2019

Ab jetzt kann man beim landesweiten Wettbewerbsverfahren zur Förderung für den Ankauf von beweglichen Gütern teilnehmen. Der Antrag wird von der Landesabteilung Wirtschaft mittels eines Punktesystems bewertet, d.h. man bekommt den Landesbeitrag nicht automatisch mit dem Ansuchen!
Höhe des Beitrages und Frist zur Einreichung Die Beihilfe wird in Form eines Verlustbeitrags im Ausmaß von 20% der zulässigen Kosten gemäß Artikel 17 der EU-Verordnung Nr. 651/2014 gewährt. (Mindestinvestition: 20.000,00 Euro, Höchstinvestition: 500.000,00 Euro)

Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen, wie z.B. „Neues Sabatini“, kumulierbar.

Es kann bis zum 31. Mai 2019 nur  ein Beitragsantrag pro Unternehmen übermittelt werden.

Welche Investitionen sind gefördert? Zur Errichtung einer neuen Betriebstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte sind folgende materielle oder immaterielle Vermögenswerte beihilfefähig (EU-Verordnung Nr. 651/2014, Artikel 17, Absatz 3, Buchstabe a):

  • Einrichtungen,
  • Hardware,
  • funktionelle Software zu den förderfähigen Investitionen,
  • Maschinen und Anlagen,
  • Arbeitsfahrzeuge (keine Fahrzeuge zur Personenbeförderung),
  • Geräte,
  • Sonderfahrzeuge für die Müllentsorgung, Reinigung und Entleerung, Straßenreinigung und Schneeräumung, Rettungs- und Abschleppdienst sowie Fahrzeuge, die als fahrende Werkstätten oder chemische Labors verwendet werden und für Bestattungsdienste,
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung: nur für Handelsagenten und Vertreter, die im Verzeichnis der Handelskammer eingetragen sind, sowie für die Beförderung in Taxis und der Verleih von Mietwagen mit Fahrer,
  • Fahrzeuge für den Warentransport: nur für Unternehmen, die Handel auf öffentlichen Flächen ausüben.

Ersatzinvestitionen sind nicht zulässig!

Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2019 beziehen. Darunter versteht man:

  • Bestellung, Lieferung und Rechnung müssen im Jahr 2019 abgeschlossen sein.
  • Bestellung und Anzahlung erfolgen 2019, die Lieferung und Endrechnung werden im Jahr 2020 abgeschlossen.
  • Bestellung, Anzahlung und Lieferung erfolgen 2019, die Endrechnung wird im Jahr 2020 abgeschlossen.
Bewertung des Antrages Die Bewertung des Ansuchens erfolgt mittels Angabe folgender Schwerpunkte mit einer max. Zuordnung von 120 Punkten (siehe Art. 10 der Richtlinien):

  • Güter für die technologischen und digitalen Transformationsprozesse der Unternehmen aufgrund des Modells „Unternehmen 4.0“;
  • Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, genehmigt in den letzten fünf Jahren;
  • Nutzung bestehender Baukubatur;
  • Einzelhandelstätigkeit in Vierteln oder peripheren Zonen, die keine historischen oder städtischen Zentren in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern umfassen, oder Handelsbetriebe, die einen „Nahversorgungsdienst“ ausüben;
  • Strukturschwäche;
  • Wachstum (formalisierte Kooperation, neue Messeteilnahme 2016-2018 außerhalb Südtirols oder Nutzung des Services „Export Coach“ der IDM Südtirol Alto Adige 2016-2018);
  • Auflösungsquote von Unternehmen bis zu neun Beschäftigten;
  • Frauenunternehmen;
  • „Neues Unternehmen“;
  • Zertifizierungen/Qualifizierungen (ISO-Zertifizierung, SOA-Zertifizierung; Zertifizierung „auditfamilieundberuf“, Legalitätsrating, Meisterbrief oder Handelsfachwirt, Uniabschluss oder Vollzeitberufsfachschule, bestehender Lehrvertrag).

Bis zum 31. Juli 2019 werden drei Rangordnungen erstellt und genehmigt:

  • eine Rangordnung der Sektoren Handwerk und Industrie für Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten;
  • eine Rangordnung der Sektoren Handwerk und Industrie für Unternehmen mit mehr als neun und bis zu 49 Beschäftigten;
  • eine Rangordnung der Sektoren Handel und Dienstleistungen für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.

Wird das Unternehmen aufgrund der Punkteanzahl nicht zum Wettbewerbsverfahren 2019 zugelassen, so kann der Beitragsantrag im Sinne der Richtlinien (Finanzierungen über dem Rotationsfonds) bearbeitet werden. In diesem Fall muss das Unternehmen dies im genannten Antrag ausdrücklich erklärt haben.

Auszug aus der Hompage der Südtiroler Landesverwaltung, http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1032966#accept-cookies, abgerufen am 05.03.2019. Dort findet man auch nähere Informationen.