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Datum: 24. Oktober 2025 |
Werte Kunden*innen, |
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wir möchten Sie auf eine wichtige gesetzliche Neuerung aufmerksam machen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt: Ab diesem Zeitpunkt besteht die Verpflichtung, Registrierkassen und Bezahlterminals (POS-Geräte) technisch vollständig miteinander zu verbinden. Diese Neuerung ist Teil der verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und soll sicherstellen, dass Umsätze und Zahlungseingänge jederzeit übereinstimmen.
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Technische Anforderungen |
Die neue Vorschrift verlangt, dass sowohl physische POS-Geräte als auch digitale Zahlungslösungen (z. B. Apps) direkt mit dem Kassensystem gekoppelt sind. Somit müssen insbesondere Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Gastronomiebetriebe, Hoteliers und Dienstleister gewährleisten, dass ihre Systeme vollständig integriert arbeiten und jede Transaktion automatisch übermittelt wird. Es werden ausschließlich Transaktionsdaten und Zahlungsbeträge, jedoch keine personenbezogenen Kundendaten, weitergeleitet.
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Wer ist betroffen? |
Alle Betriebe mit Registrierkasse und Verpflichtung zur Ausstellung von Kassenbelegen („documenti commerciali“), insbesondere Unternehmen aus Handel, Handwerk, Gastronomie, Hotellerie. Ausnahmen gelten nur für Betriebe, die keiner Abrechnungspflicht unterliegen.
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Was ist zu tun?
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Überprüfen Sie, ob Ihr Kassensystem und Ihre POS-Terminals technisch kompatibel sind und die Daten ordnungsgemäß übermitteln können. Beachten Sie, dass ausschließlich Transaktions- und Zahlungsdaten gemeldet werden dürfen – keine Kundendaten. Klären Sie mögliche Unsicherheiten frühzeitig mit Ihrem Kassenanbieter oder IT-Dienstleister.
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Sanktionen und Verstöße |
Für jede nicht übermittelte elektronische Zahlung drohen ab 2026 Geldbußen von mindestens € 100 (bis zu € 1.000 pro Quartal). Bei fehlender technischer Kopplung zwischen Registrierkasse und POS-System können Strafen von € 1.000 bis € 4.000 verhängt werden.
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Unsere Empfehlung
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Prüfen Sie zeitnah Ihr Kassensystem und Ihre vorhandenen Zahlungsmethoden auf technische Kompatibilität. Beauftragen Sie gegebenenfalls Ihren IT- oder Kassenanbieter mit der notwendigen Überprüfung und Anpassung.
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Für Rückfragen oder eine individuelle Unterstützung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen Munter Christoph
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