Haushaltsgesetz 2026: Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen in Italien für Privatpersonen

Datum: 3. November 2025 Werte Kundinnen und Kunden,
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu, und die italienische Regierung arbeitet bereits an umfassenden Steueränderungen im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2026. Die geplanten Maßnahmen betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und umfassen zahlreiche Anpassungen in verschiedenen Steuerbereichen.

Derzeit handelt es sich noch um den Entwurf des Haushaltsgesetzes, der voraussichtlich zu Weihnachten in ein Gesetz umgewandelt wird. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind daher weiterhin möglich.

In diesem Rundschreiben fassen wir die geplanten wichtigsten Neuerungen für Privatpersonen zusammen und geben praxisnahe Hinweise für Ihre Finanzplanung. In einem weiteren Rundschreiben werden wir anschließend die geplanten Maßnahmen für Unternehmen erläutern.

IRPEF 2026: Anpassung der Einkommensteuer-Tarife Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wird der mittlere IRPEF-Tarif für Einkommen zwischen 28.000€ und 50.000€ von bisher 35% auf 33% gesenkt. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000€ ergibt sich dadurch ein Steuervorteil von rund 440€.

Die Einkommensstufen und entsprechenden Steuersätze sind die folgenden:

Steuersatz Einkommen
23% ≤ 28.000€
33% ≤ 50.000€
43% > 50.000€

Übersteigt das Einkommen 50.000€ so bleibt der Steuervorteil konstant bei 440€, wobei bei einem Einkommen von mehr als 200.000€ die Steuerabsetzbeträge um genau diesen Betrag gekürzt werden. Diese Maßnahme betrifft alle Steuerpflichtigen, welche diese Einkommensgrenze überschreiten und Absetzbeträge geltend machen wollen. Sollten keine Absetzbeträge in Anspruch genommen werden, so bleibt der Stuervorteil von 440€ aufrecht.

Eine geplante Erweiterung der mittleren Einkommensstufe bis 60.000€ kann wahrscheinlich aufgrund fehlender Mittel nicht umgesetzt werden.

Bonus Casa 2026 und neue Regeln für Renovierungen Die sogenannten Bonus edilizi – gehören seit Jahren zu den wichtigsten Förderinstrumenten für Immobilien-eigentümer. Ob Renovierung, energetische Sanierung oder Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbeben-sicherheit – die sogenannten „Bonus edilizi“ ermöglichen es, einen erheblichen Teil der Investitions-kosten steuerlich geltend zu machen und damit die wirtschaftliche Belastung deutlich zu reduzieren. Mit dem neuen Haushaltsgesetz 2026 werden die Vergünstigungen neu geregelt.

Bonus Casa

Nach dem derzeitigen Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 soll der Bonus Casa auch im Jahr 2026 in seiner bisherigen Form beibehalten werden. Die maximale Ausgabengrenze liegt weiterhin bei 96.000€ pro Immobilieneinheit, mit folgenden Absetzbeträgen:

  • 50% im Falle der Hauptwohnung (abitazione principale)
  • 36% in allen anderen Fällen

In diesem Zusammenhang interessant ist die kürzlich von der Einnahmenagentur erteilte Auskunft, dass eine im Aire-Verzeichnis eingetragene Person, die Eigentümer einer Wohnung in Italien ist, nicht den höheren Absetzbetrag von 50% beanspruchen kann. Die Eintragung in das Aire-Verzeichnis schließt nämlich aus, dass die Hauptwohnung sich in Italien befindet.

Ab dem Jahr 2027 sollen sich die Absetzbeträge wie folgt reduzieren:

  • 36% im Falle der Hauptwohnung (abitazione principale)
  • 30% in allen anderen Fällen

Keine Begünstigung besteht mehr für den Austausch von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen.

Ecobonus und Sismabonus

Auch der Ecobonus und Sismabonus folgen den neuen Regelungen des Bonus Casa. Für 2026 beträgt die Absetzbarkeit:

  • 50% im Falle der Hauptwohnung (abitazione principale)
  • 36% in allen anderen Fällen

Ab 2027 gelten die reduzierten Sätze entsprechend.

 
Jahr Steuersatz Begünstigte
2026 50% Eigentümer oder Inhaber eines

dinglichen Nutzungsrechts (Fruchtgenuss, Gebrauch, Wohnrecht) an einer Immobilieneinheit, die als Hauptwohnung genutzt wird

36% Alle anderen Fälle
2027 36% Eigentümer oder Inhaber eines

dinglichen Nutzungsrechts (Fruchtgenuss, Gebrauch, Wohnrecht) an einer Immobilieneinheit, die als Hauptwohnung genutzt wird

30% Alle anderen Fälle

Für Immobilieneigentümer und Bauherren bedeutet dies, dass geplante Maßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden sollten, um die bestehenden steuerlichen Vorteile noch zu sichern. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Prüfung der individuellen Einkommenssituation und der jeweils anwendbaren Steuersätze unerlässlich, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Möbelbonus Der Möbel- und Haushaltsgerätebonus wird bis Ende 2026 verlängert. Steuerpflichtige können weiterhin 50% der Ausgaben bis zu 5.000€ pro Immobilieneinheit absetzen. Gefördert wird der Ankauf neuer Möbel und energieeffizienter Haushalts-geräte (mindestens Energieklasse A für Backöfen, E für Waschmaschinen und Geschirrspüler, F für Kühlschränke).

Voraussetzung ist, dass die Renovierungsarbeiten nach dem 1. Januar 2025 begonnen haben und der Möbelkauf im direkten Zusammenhang mit diesen steht. Die Zahlung muss elektronisch erfolgen, die Absetzung erfolgt über zehn Jahresraten.

Einheitssteuer für Kurzzeitvermietung Für Kurzzeitmieten mit einer Vertragsdauer von nicht mehr als 30 Tagen („locazioni brevi“) galt bisher für die erste Wohnung ein Steuersatz von 21%, für weitere Wohnungen hingegen der Satz von 26%. In der Steuer-erklärung konnte bestimmt werden, für welche Wohnung dieser begünstigte Steuersatz gelten sollte. Vermittler (z. B. Online-Plattformen oder Agenturen) hatten von den an den Vermieter gezahlten Mieten eine Quellensteuer von 21 % einzubehalten.

Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wird die Einheitssteuer für Kurzzeitvermietungen nun einheitlich auf 26% angehoben, falls die Wohnung über einen solchen Vermittler zur Vermietung angeboten wird. Vermittler haben künftig einen Steuereinbehalt von 26% einzubehalten. Die einbehaltene Steuer gilt als Abgeltungssteuer, sofern der Vermieter sich für diese Einheitsbesteuerung entschieden hat; andernfalls ist sie mit anderen Steuerschulden verrechenbar.

Für alle anderen Mietverträge — also bei regulären Wohnungsvermietungen (nicht Kurzzeitvermietung) — bleiben bei Option zur Einheitssteuer nach wie vor die bisherigen Sätze gültig: 10 % bei regulierten Mietverträgen (canone concordato) und 21 % bei freiem Mietzins.

Zuzugsbegünstigung:

Regime der „Nuovi Residenti“ wird angepasst

Für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, wird das Regime der neuen Steuerresidenten angepasst.

Die jährliche pauschale Ersatzsteuer auf ausländische Einkünfte steigt ab 2026 von 200.000€ auf 300.000€.

Für jedes mitübersiedelnde Familienmitglied erhöht sich der Zuschlag von 25.000€ auf 50.000€. Das Regime kann für bis zu 15 Jahre in Anspruch genommen werden und gilt für alle im Ausland erzielten Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Mieten, Kapitalgewinne usw.). Voraussetzung für den Zugang zum Regime ist, dass die betroffene Person in mindestens neun der letzten zehn Jahre nicht in Italien steuerlich ansässig war.

Nicht begünstigt sind Einkünfte aus Staaten, die auf der italienischen Black List stehen. Die Regelung bleibt ein zentrales Instrument zur Förderung von Zuzügen qualifizierter Personen und Investoren nach Italien.

Fazit Das Haushaltsgesetz 2026 bringt zahlreiche steuerliche Neuerungen, die sowohl Arbeitnehmer, Vermieter als auch Immobilieneigentümer betreffen.

Wir empfehlen, geplante Investitionen und steuerlich relevante Entscheidungen frühzeitig zu prüfen, um die derzeit gültigen Vorteile optimal zu nutzen.

  Für Rückfragen oder eine individuelle steuerliche Beratung zu den neuen Bestimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  Hier geht es zur PDF-Version dieses Textes: Rundschreiben Haushaltsgesetz 2026