Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen in Südtirol 2025–2028

Datum: 26. November 2025 Werte Kunden*innen,
Die Digitalisierung gewinnt auch für kleine Unternehmen in Südtirol zunehmend an Bedeutung. Das Land Südtirol unterstützt Kleinstunternehmen aktiv bei der Einführung digitaler Technologien und Prozesse. Mit dem Förderprogramm 2025–2028 stehen gezielt Mittel für digitale Modernisierungen bereit.
Förderprogramm 2025-2028: Überblick Mit dem Beschluss Nr. 813 vom 17. Oktober 2025 hat die Landesregierung das Programm zur Digitalisierung von Kleinstunternehmen neu aufgelegt.Die Förderung gilt für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgessellschaften, die in Südtirol eine Handwers-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit (Gastgewerbe) als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen eingestuft sind:

  • Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind;
  • freiberuflich Tätige, die in Listen oder Verzeichnisse gemäß Art. 2229 ZGB eingetragen sind.

Achtung: Freiberufler können den Digitalisierungsbeitrag nur in den ersten fünf Jahren ab dem Tag der Zuteilung der Mehrwertsteuernummer oder, falls günstiger, ab dem Tag der Eintragung in die Berufsliste, beantragen.

Nachfolgend die Details zusammengefasst:

  • Gesamtbudget 2025: 240.000 €
  • Geschätztes Budget 2026-2028: 3,5 Mio. €

Da die verfügbaren Mittel in den Folgejahren deutlich höher ausfallen, empfehlen wir, die Investition demnächst zu planen, die Umsetzung jedoch auf 2026 aufzuschieben. So wird sichergestellt, dass kein Antrag unnötig eingereicht wird und Kosten entstehen.

  • Förderquote: 60%
  • Mindestinvestition pro Antrag: 2.000 €
  • Maximalinvestition pro Antrag: 15.000 €

Der somit maximal förderfähige Betrag beläuft sich auf 9.000 €.

Welche Digitalisierungs-maßnahmen werden gefördert? Gefördert werden Maßnahmen, die die digitale Transformation von Kleinstunternehmen in Südtirol unterstützen, insbesondere:

  • Einführung und Optimierung von Softwarelösungen, inklusive Cloud- und KI-Dienste;
  • Entwicklung oder Optimierung des Unternehmensauftritts im Internet und E-Commerce-Plattformen;
  • Aufbau und Betreuung von Social-Media-Kanälen sowie Unterstützung durch Social-Media-Manager oder Agenturen;
  • Schulungen, Coaching und Wissensvermittlung für Mitarbeitende.

Nicht förderfähig: Hardware wie Computer, Laptops oder Zubehör.

Begünstigte Antragsberechtigt sind gemäß Definition Kleinstunternehmen in Südtirol aus den Bereichen:

  • Handwerk
  • Industrie
  • Handel
  • Dienstleistungen
  • Tourismus

Diese Unternehmen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen;
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Antragstellung Für die Beantragung der Förderung zur Digitalisierung von Kleinstunternehmen in Südtirol gelten folgende Regelungen:

  • Ein Antrag pro Unternehmen;
  • Fristen: Für das Jahr 2025 endet die Einreichfrist am 31. Dezember 2025; Für die Folgejahre 2026 – 2028 gilt jeweils der 30. September als Frist;
  • Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des geplanten Investitionsvorhabens eingereicht werden. Förderungen für bereits gestartete Projekte können nicht berücksichtigt werden;
  • Bearbeitung: Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Vordrucke und muss über zertifizierte E-Mail (PEC) eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie direkt auf der Webseite des Landes Südtirol unter folgendem Link: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1045225

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,Munter Christoph