|
Datum: 7. Januar 2026 |
Sehr geehrte Kunden*innen, |
|
Italien hat in den letzten Jahren gezielt steuerliche Anreize geschaffen, um ausländische Pensionisten für einen dauerhaften Wohnsitzwechsel zu gewinnen. Besonders attraktiv ist dabei die Flat Tax von 7 % auf ausländische Einkünfte, die eine erhebliche Steuerersparnis ermöglichen kann. Als deutschsprachiger Steuerberater in Italien begleiten wir Mandanten bei der steuerlich optimalen Neuansiedlung und zeigen, wie dieses Sonderregime rechtssicher genutzt werden kann. In diesem Rundschreiben erklären wir die Voraussetzungen für die Flat Tax 7 %, geben praxisnahe Hinweise zur Beantragung und zeigen typische Fehler auf, die bei der Anwendung dieses Sonderregimes vermieden werden sollten – damit ausländische Pensionisten ihre Steuerersparnis optimal nutzen können. |
|
|
|
Was ist die Flat Tax 7 % für ausländische Pensionisten? |
|
Die Voraussetzungen im Überblick |
Die Flat Tax 7 % ist ein Sonderbesteuerungsregime für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und ausländische Renten- und Kapitaleinkünfte beziehen. Wohnsitzverlegung nach Italien Um die Flat Tax in Anspruch nehmen zu können, müssen Pensionisten ihren steuerlichen Wohnsitz in Italien begründen. Dies bedeutet, dass sie mindestens 183 Tage pro Jahr in Italien ansässig sein müssen und die Anmeldung beim Anagrafe della Residenza der jeweiligen Gemeinde erfolgen muss. Eine frühzeitige Registrierung ist entscheidend, da die Flat Tax nur auf Einkünfte angewendet werden kann, die nach der Wohnsitzverlegung erzielt werden. Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass der Wohnsitz in kleineren Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern liegen muss und nur in bestimmten Regionen Italiens möglich ist. Betroffen sind:
Anspruch auf das Sonderregime haben nur Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Italien steuerpflichtig waren.
Begünstigte Einkünfte Das Sonderregime gilt für ausländische Einkünfte, die nach der Wohnsitzverlegung erzielt werden. Dazu gehören insbesondere:
Wichtig: Einkünfte aus Italien sind von diesem Sonderregime ausgenommen und müssen regulär versteuert werden. Ausübung der Option Die Option wird ausschließlich über die Steuererklärung (Modello Redditi PF) ausgeübt und gilt für bis zu 10 Jahre. Sie kann nicht rückwirkend für Jahre beantragt werden, in denen der Wohnsitz bereits bestand. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um die begünstigte Besteuerung nicht zu verlieren. |
|
|
Die Flat Tax im Detail |
|
Begünstigte Besteuerung und Beispiel |
Normalerweise werden natürliche Personen in Italien nach dem progressiven Einkommensteuertarif (IRPEF) besteuert, der zwischen 23 % und 43 % liegt. Für viele ausländische Pensionisten bedeutet dies eine erhebliche Steuerlast auf ihre Renteneinkünfte. Mit der Flat Tax von 7 % auf ausländische Einkünfte reduziert sich die Steuerlast deutlich, während der administrative Aufwand überschaubar bleibt. Praxisbeispiel Ein deutscher Pensionist zieht nach Campobasso in Molise (Gemeinde <20.000 Einwohner). Seine ausländische Jahresrente beträgt 60.000 €.
Je höher die ausländische Rente, desto größer ist die steuerliche Ersparnis. |
|
|
Für wen ist die 7-%-Flat-Tax sinnvoll? |
|
Empfehlung |
Das Sonderregime ist besonders attraktiv für ausländische Pensionisten, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen und ihre Steuerlast planbar und deutlich niedriger gestalten möchten. Grundsätzlich profitieren vor allem Personen, die:
Durch die Flat Tax können Zuwanderer ihre Steuerlast planbar reduzieren und gleichzeitig die Vorteile eines dauerhaften Wohnsitzes in Italien genießen. |
|
|
Zusammenfassung |
|
Fazit |
Die Flat Tax 7 % bietet ausländischen Pensionisten eine außergewöhnlich attraktive Möglichkeit, ihre Steuerlast in Italien deutlich zu reduzieren. Klare gesetzliche Rahmenbedingungen, hohe Planungssicherheit und ein überschaubarer Verwaltungsaufwand sprechen für dieses Sonderregime. Unsere Steuerberatungskanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Wohnsitzverlegung, der Beantragung der Flat Tax 7 % und allen notwendigen Formalitäten in Italien. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. |
|
Mit freundlichen Grüßen, Munter Christoph |
Startseite » News » Flat Tax 7 % in Italien: Steuerliche Vorteile für ausländische Pensionisten
