Steuerguthaben für Design- und Produktentwicklung 2026

Datum: 26. Januar 2026

Sehr geehrte Kunden*innen,

 

Investitionen in Design und Produktentwicklung werden 2026 erneut durch den italienischen Staat gefördert. Unternehmen, die in Innovation, Produktgestaltung und Prototypenentwicklung investieren, können von einem Steuerguthaben von 10 % profitieren.

Dieses Rundschreiben fasst die wichtigsten Informationen, förderfähigen Ausgaben, die Beantragung und praxisrelevante Tipps zusammen.

Wesentliche Informationen

Allgemeines

Der italienische Gesetzgeber verlängert das Steuerguthaben für Design- und Produktgestaltungsaktivitäten erneut um ein Jahr bis zum 31.12.2026 und stellt zusätzliche Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die in Italien tätig sind, unabhängig von Rechtsform, Größe, Wirtschaftssektor oder angewendetem Buchhaltungsregime.

  • Das Steuerguthaben beträgt 10 % der förderfähigen Ausgaben und kann bis zueinem Maximalbetrag von 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr in Anspruch genommen werden.

Bis 2025 lag das Steuerguthaben nur bei 5 % und musste über drei Jahre hinweg genutzt werden. Für 2026 wird das Steuerguthaben nicht nur angehoben, sondern es wird eine sofortige steuerliche Verrechnung ermöglicht.

Förderfähige Ausgaben

Anerkannte Kosten

Das Steuerguthaben wird für verschiedene Arten von Ausgaben im Zusammenhang mit Design- und Produktentwicklung gewährt. Folgende Kosten sind förderfähig:

Personalkosten

  • Alle Ausgaben für Mitarbeiter, die direkt in Design- und Produktentwicklungsprojekten tätig sind, einschließlich Arbeitnehmer, Freiberufler oder andere Arbeitsverhältnisse, fallen unter die förderfähigen Kosten.

Materielle Investitionen

  • Abschreibungen, Leasingraten oder sonstige Kosten für bewegliche materielle Güter, die im Rahmen der Designaktivitäten genutzt werden, können bis zu 30 % der Personalkosten geltend gemacht werden.

Externe Dienstleistungen

  • Verträge mit externen Fachkräften, Beratungsunternehmen oder anderen Unternehmen innerhalb der EU oder White List-Staaten, die direkt an Designprojekten beteiligt sind, sind ebenfalls förderfähig. Diese Ausgaben dürfen maximal 20–30 % der Personalkosten betragen.

Materialien und Prototypen

  • Kosten für Materialien, Rohstoffe, Lieferungen und sonstige Produkte, die für die Herstellung von Prototypen oder Mustern eingesetzt werden, sind förderfähig. Der maximale Förderbetrag beträgt 30 % der Personalkosten oder der Ausgaben für externe Verträge.

Zielsetzung des Steuerguthabens

Wichtige Hinweise

Ziel der Förderung ist es, die Kreativität und Innovationskraft in der Produktgestaltung zu stärken. Gefördert werden insbesondere die prä-kompetitive Phase, die Entwicklung von Prototypen, Mustern und Kollektionen, einschließlich Farben, Formen, Oberflächenstrukturen, Verpackungen, grafischer Elemente und Schriftarten.

Unter „Produkt“ versteht man jedes industrielle oder handwerkliche Erzeugnis, einschließlich Komponenten komplexer Produkte, Verpackungen, Präsentationen, grafische Symbole und Schriftzeichen.

Besonders interessant ist die Maßnahme für Branchen wie Bekleidung, Möbel oder Konsumgüter, in denen regelmäßig neue Kollektionen entwickelt werden.

Wichtig: Serienproduktion oder einfache Anpassungen bestehender Produkte fallen nicht unter die Förderung.

Beantragung und Nutzung

Meldung erforderlich

Die Beantragung des Steuerguthabens erfordert eine Voranmeldung beim Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT), in der die voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben werden. Nach erfolgter Anmeldung können die Ausgaben im Folgejahr über das F24-Formular mit anderen Steuern verrechnet werden.

Wichtig ist, dass alle Aufwendungen ordnungsgemäß dokumentiert werden, beispielsweise durch Rechnungen, Verträge und Arbeitszeitnachweise, um die Förderfähigkeit zu sichern.

Zusammenfassung

Fazit

Unternehmen, die 2026 in Design- und Produktentwicklung investieren, sollten daher frühzeitig prüfen, welche Projekte förderfähig sind, und die Mitteilung an das MIMIT vorbereiten. Eine sorgfältige Planung, vollständige Dokumentation und rechtzeitige Antragstellung sichern die optimale Nutzung des 10%-Steuerguthabens.

Für eine individuelle Prüfung der Fördermöglichkeiten oder Unterstützung bei der Beantragung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Munter Christoph