Neuauflage der begünstigten Zuweisung für Personen- und Kapitalgesellschaften – Haushaltsgesetz 2026
Die begünstigte Zuweisung für Unternehmen und Gesellschafter in Italien ermöglicht es, nicht mehr betrieblich genutzte Vermögenswerte steuerlich optimal aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen. Sie richtet sich an Unternehmer und Gesellschafter, die Immobilien, Fahrzeuge oder andere eingetragene Vermögenswerte besitzen und ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren möchten.
Welche Vermögenswerte können begünstigt zugewiesen werden?
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Allgemeines |
Unternehmen können steuerlich begünstigt nicht betrieblich genutzte Vermögenswerte aus dem Betriebsvermögen entnehmen, darunter:
Die Entnahme kann auf drei Arten erfolgen, jede mit eigenen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Implikationen:
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Weshalb eine Zuweisung vornehmen?
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Steuerliche Vorteile |
Die begünstigte Zuweisung bietet Vorteile sowohl für die Gesellschaft als auch für die Gesellschafter: Für die Gesellschaft:
Für Gesellschafter:
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Gesellschaftsrechtliche Aspekte
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Voraussetzungen |
Begünstigt sind Gesellschafter, die zum 30. September 2025 eingetragen sind.
Eigenkapitalverminderungen, die durch die Zuweisung entstehen, können über folgende Rücklagen erfolgen:
Bei Verwendung von Kapitalrücklagen wird der steuerliche Wertansatz der Beteiligung reduziert. Tipp: Ausreichende Rücklagen erleichtern die Umsetzung und verhindern komplizierte Gestaltungen. |
Fristen und Planung
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Zeitlicher Rahmen |
Die verschiedenen Transaktionen im Rahmen der begünstigten Zuweisung müssen bis spätestens zum 30. September 2026 abgeschlossen sein. Die Zahlung der Ersatzsteuer erfolgt in zwei zinsfreien Raten:
Eine frühzeitige Planung ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Es empfiehlt sich, Steuerberater und Notar frühzeitig einzubinden, da die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte oft komplex sind und sorgfältig abgestimmt werden müssen. |
Zusammenfassung
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Fazit |
Die begünstigte Zuweisung bietet eine einmalige steuerliche Chance für Unternehmen und Gesellschafter, nicht mehr betrieblich genutzte Vermögenswerte effizient zu übertragen. Die Vorteile reichen von ersatzbesteuerten Gewinnen über Freistellung von Rücklagen bis hin zu reduzierten indirekten Steuern. Gleichzeitig müssen die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und Fristen genau eingehalten werden. Für eine individuelle Beratung Ihres Vorhabens oder Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. |
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Mit freundlichen Grüßen, Munter Christoph |
