Begünstigte Zuweisung 2026 in Italien: Steuerliche Vorteile nutzen

Neuauflage der begünstigten Zuweisung für Personen- und Kapitalgesellschaften – Haushaltsgesetz 2026

Die begünstigte Zuweisung für Unternehmen und Gesellschafter in Italien ermöglicht es, nicht mehr betrieblich genutzte Vermögenswerte steuerlich optimal aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen. Sie richtet sich an Unternehmer und Gesellschafter, die Immobilien, Fahrzeuge oder andere eingetragene Vermögenswerte besitzen und ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren möchten.

Welche Vermögenswerte können begünstigt zugewiesen werden?

Allgemeines

Unternehmen können steuerlich begünstigt nicht betrieblich genutzte Vermögenswerte aus dem Betriebsvermögen entnehmen, darunter:

  • Immobilien (Wohn- oder Geschäftsobjekte)
  • Fahrzeuge und Sportboote
  • Andere im öffentlichen Register eingetragene Gegenstände

Die Entnahme kann auf drei Arten erfolgen, jede mit eigenen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Implikationen:

  • Zuweisung an die Gesellschafter
  • Verkauf an die Gesellschafter
  • Umwandlung in eine einfache Gesellschaft

Weshalb eine Zuweisung vornehmen?

Steuerliche Vorteile

Die begünstigte Zuweisung bietet Vorteile sowohl für die Gesellschaft als auch für die Gesellschafter:

Für die Gesellschaft:

  • Veräußerungsgewinne unterliegen einer Ersatzsteuer von 8 % (10,5 % bei Scheingesellschaften)
  • Bei Immobilien kann der Gewinn auf Basis des aufgewerteten Katasterwertes festgelegt werden
  • Rücklagen, die für die Zuweisung verwendet werden, können mit 13 % freigestellt werden

Für Gesellschafter:

  • Nur der Gewinnanteil, der über die ersatzbesteuerte Bemessungsgrundlage hinausgeht, wird besteuert
  • Steuerliche Vorteile bestehen bei Hypothekar- und Katastersteuern
  • MwSt-Erleichterungen sind nicht vorgesehen, jedoch oft unproblematisch, da viele Umsätze MwSt.-frei sind

Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Voraussetzungen

Begünstigt sind Gesellschafter, die zum 30. September 2025 eingetragen sind.

  • Zuweisungen erfolgen anteilig im Verhältnis der Beteiligungen

Eigenkapitalverminderungen, die durch die Zuweisung entstehen, können über folgende Rücklagen erfolgen:

  • Gewinnrücklagen
  • Aufwertungsrücklagen
  • Zuzahlungen
  • Kapitalrücklagen

Bei Verwendung von Kapitalrücklagen wird der steuerliche Wertansatz der Beteiligung reduziert.

Tipp: Ausreichende Rücklagen erleichtern die Umsetzung und verhindern komplizierte Gestaltungen.

Fristen und Planung

Zeitlicher Rahmen

Die verschiedenen Transaktionen im Rahmen der begünstigten Zuweisung müssen bis spätestens zum 30. September 2026 abgeschlossen sein.

Die Zahlung der Ersatzsteuer erfolgt in zwei zinsfreien Raten:

  • Erste Rate in Höhe von 60% bis 30.09.2026
  • Restbetrag bis 30.11.2026

Eine frühzeitige Planung ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Es empfiehlt sich, Steuerberater und Notar frühzeitig einzubinden, da die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte oft komplex sind und sorgfältig abgestimmt werden müssen.

Zusammenfassung

Fazit

Die begünstigte Zuweisung bietet eine einmalige steuerliche Chance für Unternehmen und Gesellschafter, nicht mehr betrieblich genutzte Vermögenswerte effizient zu übertragen. Die Vorteile reichen von ersatzbesteuerten Gewinnen über Freistellung von Rücklagen bis hin zu reduzierten indirekten Steuern. Gleichzeitig müssen die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und Fristen genau eingehalten werden.

Für eine individuelle Beratung Ihres Vorhabens oder Unterstützung bei der Umsetzung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Munter Christoph