Punkteführerschein

Mit dem sogenannten Punkteführerschein im Bauwesen wurde eine Regelung eingeführt, die die Qualifikation und Sicherheitsstandards von Bauunternehmen und selbständigen Handwerkern sicherstellen soll. Unternehmen erhalten eine sogenannte „Patente a Crediti“ mit einem bestimmten Punktestand, der durch Verstöße reduziert oder durch Schulungsmaßnahmen wieder aufgebaut werden kann. Die Einhaltung dieser Regelung ist entscheidend für die Teilnahme an Bauprojekten.

Eine aktuelle Klarstellung durch das italienische Arbeitsinspektorat (INL) in der Mitteilung Nr. 9326 vom 9. Dezember 2024 bringt eine wichtige Neuerung und Klarstellungen mit sich:

  • Falls in einem Bau- oder Subunternehmervertrag kein expliziter Wert der Arbeiten festgelegt wurde, beträgt die Strafe für das Fehlen der Patente a Crediti oder das Besitzen einer solchen mit weniger als 15 Punkten pauschal 6.000 Euro. Die Strafe entspricht grundsätzlich 10 % des Wertes der Arbeiten, beträgt jedoch mindestens 6.000 Euro. Als Bemessungsgrundlage der Strafe wird der im Vertrag angegebene Baupreis (exklusive Mehrwertsteuer), oder alternativerweise die Kostenvoranschläge herangezogen.
  • Außerdem wurde festgelegt, dass bei einem fehlenden oder unzureichenden Punkteführerschein das betroffene Unternehmen oder der Selbständige von der Baustelle entfernt wird. Zudem kann eine sechsmonatige Sperre für öffentliche Ausschreibungen verhängt werden.
  • Der Auftraggeber und Bauleiter sind verpflichtet, den Status des Punkteführerscheins zu prüfen. Bei einer Missachtung dieser Pflicht drohen Geldstrafen zwischen 711,92 und 2.562,91 Euro. Wichtig ist hierbei, dass keine Strafe verhängt wird, wenn die Punktezahl des Punkteführerscheins erst nach der Auftragsannahme unter 15 Punkte fällt.

Zum besseren Verständnis nachfolgend einige Anwendungsbeispiele:

  1. Ein Unternehmen ohne gültigen Punkteführerschein wird mit der Renovierung eines Wohnhauses beauftragt und der Auftraggeber versäumt es, den Besitz des Punkteführerscheins zu kontrollieren. In diesem Fall erhält das Unternehmen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Der Auftraggeber erhält eine Strafe zwischen 711,92 Euro und 2.562,91 Euro.
  2. Auf einer Baustelle, auf der drei Unternehmen tätig sind, wird festgestellt, dass eines der Unternehmen keinen Punkteführerschein besitzt. Der Gesamtwert des Bauprojekts beträgt 200.000 Euro, während der Wert der Arbeiten des betreffenden Unternehmens sich auf 60.000 Euro beläuft. Der Tatbestand wurde am 20. November 2024 festgestellt. Die Strafe entspricht 10% der Auftragssumme, was genau der Mindestgrenze von 6.000 Euro entspricht. Die Strafe wird angewendet, da der Verstoß nach dem 1. Oktober 2024 erfolgte, dem Datum des Inkrafttretens des Punkteführerscheins.

Sollte die verhängte Strafe innerhalb von 60 Tagen beglichen werden, kann die Verwaltungsstrafe von 6.000 Euro auf ein Drittel reduziert werden. In diesem Fall müsste das Unternehmen ohne Punkteführerschein 2.000 Euro für die Missachtung zahlen.