Jeder Inhaber oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebes und von Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke ist verpflichtet, über den CIN-Kodex (codice identificativo nazionale) zu verfügen.
Der CIN-Kodex dient der leichteren Identifizierung von Immobilien, die für die Kurzzeitvermietung bestimmt sind. Ziel ist es, die Kontrolle im Bereich der Kurzzeitvermietung zu verbessern. Mit der Kontrolle ist die jeweilige Ortspolizei beauftragt.
Ab dem 03. September 2024 und bis innerhalb 01. Januar 2025 hatten die Betroffenen Zeit, eine Identifikationsnummer für Ihre Immobilie zu beantragen.
Betroffen sind folgende Immobilien:
- touristische gasthofähnliche und touristische nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Pensionen usw.)
- Strukturen zur Vermietung von Gästezimmern (auch Privatzimmervermietung)
- möblierte Ferienwohnungen
- Immobilien, welche zur Kurzzeitvermietung bestimmt sind
- Strukturen zur Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof
Beantragung CIN-Kodex:
- über die Website des Ministers für Tourismus: https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/
- Zugriff mittels SPID oder CIE lautend auf den Betriebsinhaber
- Anleitungen für Beantragung befolgen
Versäumnisse können mit Geldstrafen geahndet werden. Bei fehlenden CIN droht eine Geldstrafe von mindestens 800,00 bis maximal 8.000,00 Euro je nach Größer der Struktur.
Anbringung/Angabe CIN-Kodex
- Sichtbare Anbringung, außen an den Beherbergungsstrukturen und Immobilien, welche für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke bestimmt sind
- Angabe des Kodex bei jeder Werbeanzeige oder Mitteilung– unabhängig davon, wo diese veröffentlicht wird.
- Angabe auf Website
- Angabe auf Buchungsportalen
Versäumnisse können mit Geldstrafen von mindestens 500,00 bis maximal 5.000,00 Euro geahndet werden.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem 02. November 2024 auch die Sicherheitsanforderungen in den oben genannten Immobilien weiter verschärft werden. Diese variieren je nach der Art der Nutzung, ob die Einheit gewerblich betrieben wird oder nicht.
In jedem Fall muss jede Wohneinheit mit folgenden Geräten ausgestattet sein:
- Geräte zur Erkennung von brennbaren Gasen und Kohlenmonoxid;
- Feuerlöscher
Versäumnisse können mit Geldstrafen von mindestens 600,00 bis maximal 6.000,00 Euro geahndet werden.
Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Partner im Bereich Brandschutz.
Sollte Sie diese Information betreffen und Fragen zur Beantragung des CIN-Kodex haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.