Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien ist ein wichtiger Schritt für ausländische Unternehmen, die den italienischen Markt direkt erschließen möchten. Dabei gibt es verschiedene rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte zu beachten, um den Gründungsprozess erfolgreich und rechtskonform zu gestalten.
Rechtsform Die häufigste Gesellschaftsform für eine Tochtergesellschaft in Italien ist die Società a responsabilità limitata (Srl), vergleichbar mit der deutschen GmbH. Alternativ gibt es die Società per azioni (SpA), ähnlich einer Aktiengesellschaft. Die Srl erfordert ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro, von dem bei Gründung mindestens 25 % eingezahlt werden müssen.
Gründungs-verfahren Die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung der Satzung bei einem italienischen Notar und die Eintragung ins italienische Handelsregister. Die Muttergesellschaft kann eine Vollmacht erteilen, sodass ein persönliches Erscheinen nicht zwingend notwendig ist.
Steuerliche Pflichten Eine Tochtergesellschaft in Italien gilt als eigenständige juristische Person und unterliegt der italienischen Körperschaftsteuer (IRES), der regionalen Steuer (IRAP) sowie der Mehrwertsteuer (IVA). Sie muss Steuererklärungen einreichen und Buchhaltungsunterlagen führen.
Sozialversicherungs-rechtliche Anforderungen Die Tochtergesellschaft muss alle sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie die Anmeldung bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Geschäftsführung und Vertretung Für die Tochtergesellschaft ist die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer) erforderlich, der für die Geschäftsführung verantwortlich ist. Diese Person wird im Handelsregister eingetragen.
Notwendige Dokumente für die Gründung Für die Gründung einer Tochtergesellschaft sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft
  • Beschluss der Muttergesellschaft zur Gründung der Tochtergesellschaft
Fazit Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien bietet volle rechtliche Selbstständigkeit und ermöglicht eine umfassende Geschäftstätigkeit auf dem italienischen Markt. Sie bringt jedoch umfangreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit sich.

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