Datum: 15. Oktober 2025 | Werte Kunden*innen, | ||||||||||||||||||||
wir möchten Sie daran erinnern, dass mit dem Haushaltsgesetz 2024 eine verpflichtende Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und extreme Ereignisse für alle in Italien ansässigen Unternehmen eingeführt wurde. Diese Maßnahme soll den finanziellen Schutz der Betriebe bei Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutschen, Fluten und Überflutungen sicherstellen. | |||||||||||||||||||||
Wer ist betroffen? | Zur Versicherung verpflichtet sind:
Voraussetzung ist die Eintragung im Handelsregister. Landwirtschaftliche Betriebe sind hiervon ausgenommen und unterliegen einer separaten staatlichen Regelung. |
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Welche Vermögenswerte sind betroffen?
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Versichert werden müssen sämtliche materielle Vermögenswerte des Unternehmens, die Teil des Anlagevermögens sind, dazu zählen insbesondere:
Auch gemietete oder gepachtete Betriebsimmobilien und -anlagen müssen versichert werden – sofern nicht bereits durch den Eigentümer mit einer gleichwertigen Police abgesichert. Vorhandene Policen müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. |
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Fristen für den Abschluss der Versicherung
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Die Einhaltung der Frist hängt von der Unternehmensgröße ab:
Die Einstufung eines Unternehmens erfolgt anhand der Bilanzsumme, des Umsatzes und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl lt. Eu-Richtlinie 2013/34. Ein Unternehmen gilt als einer bestimmten Kategorie zugehörig, wenn es am Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:
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Folgen bei Versäumnis | Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann dies zum Ausschluss von Förderungen, Subventionen und öffentlichen Hilfen führen. Fördergeber werden verpflichtet, den Nachweis einer gültigen Versicherungspolice einzufordern und fehlende Policen bei der Vergabe öffentlicher Mittel zu berücksichtigen. | ||||||||||||||||||||
Was ist zu tun?
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Prüfen Sie bitte kurzfristig Ihren aktuellen Versicherungsstatus sowie Ihre Polizzen und passen Sie diese gegebenenfalls an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. | ||||||||||||||||||||
Für gezielte Rückfragen oder zur Unterstützung bei der Auswahl und Abschluss einer konformen Versicherungspolice steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. | |||||||||||||||||||||
Mit freundlichen Grüßen,
Munter Christoph |
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