Gesundheitskosten in Italien 2025: Einfach absetzen mit dem STS-Detailauszug

Datum: 28. Februar 2026

Sehr geehrte Kunden*innen,

 

Gesundheitskosten zählen seit Jahren zu den am häufigsten genutzen steuerlich absetzbaren Ausgaben in der italienischen Einkommensteuererklärung. Nahezu jeder Steuerpflichtige tätigt jährlich Ausgaben für:

  • Medikamente in der Aptoheke
  • Facharzt- und Zahnarztleistungen
  • Untersuchungen
  • Krankenhaus

Gerade diese Aufwendungen sind zwar steuerlich sehr relevant, verursachen jedoch administrativ häufig den größten Aufwand.

Um Ihre Steuererklärung 2025 effizient und stressfrei zu erstellen, möchten wir Ihnen die neue Möglichkeit vorstellen, Gesundheitskosten ohne das Sammeln einzelner Belege nachzuweisen.

 

Vereinfachung beim Nachweis von Gesundheitskosten

Erhebliche Erleichterungen vorgesehen

Gesundheitskosten sind gemäß Art. 15 TUIR steuerlich absetzbar. In der Regel beträgt die Steuerersparnis:

  • 19 % der anerkannten Ausgaben
  • abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts von 129,11 €

Die steuerliche Begünstigung bleibt unverändert bestehen. Neu ist die vereinfachte Nachweiserbringung, die den administrativen Aufwand deutlich reduziert.

 

Detailauszug aus dem STS als Ersatz der Einzelbelege

STS

Der Nachweis über Ihre jährlichen Gesundheitsausgaben kann nun ganz einfach über das offizielle italienische System zur Verwaltung von Gesundheitsausgaben (Sistema Tessera Sanitaria, STS) heruntergeladen werden.

Jeder Bürger kann dort alle im Jahr getätigten Gesundheitsausgaben einsehen: https://sistemats1.sanita.finanze.it/portale/area-riservata-cittadino

So funktioniert es:

  • Zugriff über Ihren persönlichen Bereich „Area riservata al cittadino“
  • Login mit SPID, CIE oder CNS
  • Herunterladen des Prospetto di dettaglio delle spese sanitarie, der eine vollständige Übersicht aller Gesundheitsausgaben des Jahres liefert

Vorteile

Ihre Vorteile auf einem Blick

Der heruntergeladene STS-Detailauszug kann:

  • anstelle einzelner Belege wie Apothekenzettel, Rechnungen oder Quittungen verwendet werden
  • als Dokumentationsgrundlage für die Steuererklärung dienen
  • den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren
  • eine vollständige Jahresübersicht aller Gesundheitsausgaben bieten
  • eine schnellere Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ermöglichen

Damit entfallen das mühsame Sammeln und Sortieren einzelner Papierbelege.

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

Notwendige Dokumentation

Damit wir diese Vereinfachung anwenden können, benötigen wir von Ihnen:

  • STS-Detailauszug (heruntergeladen aus dem STS-Portal)
  • Ersatzerklärung gemäß Art. 47 DPR 445/2000, dass der übermittelte Auszug dem tatsächlich heruntergeladenen Dokument entspricht

Fazit

Schlussfolgerungen

Sollten Sie von dieser Vereinfachung gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, uns die oben erwähnten Unterlagen per E-Mail oder persönlich unserer Kanzlei zu übermitteln.

Bei Fragen zum STS-Download oder zur Eigenerklärung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Munter Christoph