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Datum: 28. Februar 2026 |
Sehr geehrte Kunden*innen, |
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Gesundheitskosten zählen seit Jahren zu den am häufigsten genutzen steuerlich absetzbaren Ausgaben in der italienischen Einkommensteuererklärung. Nahezu jeder Steuerpflichtige tätigt jährlich Ausgaben für:
Gerade diese Aufwendungen sind zwar steuerlich sehr relevant, verursachen jedoch administrativ häufig den größten Aufwand. Um Ihre Steuererklärung 2025 effizient und stressfrei zu erstellen, möchten wir Ihnen die neue Möglichkeit vorstellen, Gesundheitskosten ohne das Sammeln einzelner Belege nachzuweisen.
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Vereinfachung beim Nachweis von Gesundheitskosten
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Erhebliche Erleichterungen vorgesehen |
Gesundheitskosten sind gemäß Art. 15 TUIR steuerlich absetzbar. In der Regel beträgt die Steuerersparnis:
Die steuerliche Begünstigung bleibt unverändert bestehen. Neu ist die vereinfachte Nachweiserbringung, die den administrativen Aufwand deutlich reduziert.
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Detailauszug aus dem STS als Ersatz der Einzelbelege
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STS |
Der Nachweis über Ihre jährlichen Gesundheitsausgaben kann nun ganz einfach über das offizielle italienische System zur Verwaltung von Gesundheitsausgaben (Sistema Tessera Sanitaria, STS) heruntergeladen werden. Jeder Bürger kann dort alle im Jahr getätigten Gesundheitsausgaben einsehen: https://sistemats1.sanita.finanze.it/portale/area-riservata-cittadino So funktioniert es:
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Vorteile
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Ihre Vorteile auf einem Blick |
Der heruntergeladene STS-Detailauszug kann:
Damit entfallen das mühsame Sammeln und Sortieren einzelner Papierbelege. |
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
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Notwendige Dokumentation |
Damit wir diese Vereinfachung anwenden können, benötigen wir von Ihnen:
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Fazit
| Schlussfolgerungen |
Sollten Sie von dieser Vereinfachung gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, uns die oben erwähnten Unterlagen per E-Mail oder persönlich unserer Kanzlei zu übermitteln. Bei Fragen zum STS-Download oder zur Eigenerklärung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. |
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Mit freundlichen Grüßen, Munter Christoph |
