Gesellschaft in Italien gründen – Deutschsprachige Beratung

Die Gründung einer Gesellschaft in Italien ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die den italienischen Markt direkt erschließen und ihre Präsenz langfristig ausbauen möchten.Ob Sie eine Tochtergesellschaft in Italien gründen, eine Filiale eröffnen oder eine eigenständige GmbH in Italien (Srl) errichten möchten – wir begleiten Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister. Als deutschsprachige Steuerberatungskanzlei in Bozen unterstützen wir mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Schritten der Expansion nach Italien.
Rechtsform Die am häufigsten gewählte Rechtsform bei der Gründung einer Gesellschaft in Italien ist die Società a responsabilità limitata (Srl), vergleichbar mit der deutschen GmbH. Alternativ steht die Società per azioni (SpA) zur Verfügung, die einer Aktiengesellschaft entspricht.Die Srl bietet volle Haftungsbeschränkung bei moderaten Gründungskosten. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, wovon bei der Gründung mindestens 25 % einzuzahlen sind.

Für kleinere Unternehmen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer vereinfachten Srls (Società a responsabilità limitata semplificata) mit reduziertem Kapitalbedarf.

Gründungsverfahren Der Prozess, um eine Firma in Italien zu gründen, erfolgt grundsätzlich durch notarielle Beurkundung der Satzung bei einem italienischen Notar und die anschließende Eintragung ins Handelsregister.Die Muttergesellschaft kann eine Vollmacht erteilen, sodass ein persönliches Erscheinen in Italien in der Regel nicht erforderlich ist.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie:

  • Vorbereitung und Prüfung der Gründungsunterlagen
  • Koordination mit Notar, Handelskammer und Finanzamt
  • Beantragung der italienischen Steuernummer (Codice Fiscale)
  • MwSt-Registrierung und Eröffnung des italienischen Bankkontos
  • Kommunikation mit Behörden und Eintragung im Handelsregister
Steuerliche Pflichten Nach der Gründung gilt die Tochtergesellschaft in Italien als eigenständige juristische Person und unterliegt den italienischen Steuerpflichten:

  • Körperschaftsteuer (IRES): 24 %
  • Regionale Steuer (IRAP): ca. 3,9 %
  • Mehrwertsteuer (IVA): 22 % Standardsteuersatz

Die Gesellschaft ist verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen zu führen, Steuererklärungen einzureichen und alle steuerlichen Meldungen fristgerecht abzugeben.

Als erfahrene Steuerberater in Bozen übernehmen wir die laufende Buchhaltung, Jahresabschlüsse und die steuerliche Vertretung – damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sozialversicherungs-rechtliche Anforderungen Eine Gesellschaft in Italien muss ihre Mitarbeiter bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anmelden (INPS, INAIL) und die entsprechenden Beiträge abführen.Wir beraten Sie zu den italienischen arbeitsrechtlichen Anforderungen, erstellen Lohnabrechnungen und begleiten Sie bei der korrekten Erfüllung aller Pflichten im Bereich Personal und Sozialversicherung.
Geschäftsführung und Vertretung Für jede italienische GmbH (Srl) ist die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (Amministratore Unico oder Verwaltungsrat) erforderlich. Diese Person übernimmt die Geschäftsführung und wird im Handelsregister eingetragen.Auf Wunsch stellen wir Ihnen deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung, die mit den administrativen Abläufen in Italien vertraut sind.
Notwendige Dokumente für die Gründung Für die Gründung einer Tochtergesellschaft oder Filiale in Italien sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gründungsurkunde und Satzung der Muttergesellschaft
  • Beschluss der Muttergesellschaft über die Gründung der italienischen Gesellschaft
  • Ausweisdokumente der vertretungsberechtigten Personen
  •  Vollmacht (falls kein persönliches Erscheinen beim Notar erfolgt)

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Übersetzung und Beglaubigung der Dokumente sowie bei der Abstimmung mit italienischen Behörden.

Ihre Vorteile Wer als Unternehmer oder Selbstständiger in Italien tätig ist, steht häufig vor sprachlichen und rechtlichen Herausforderungen. Wir begleiten deutschsprachige Unternehmen kompetent und praxisnah bei allen steuerlichen und administrativen Fragen.Was Sie bei uns erwartet:

  • Beratung auf Deutsch, Italienisch und Englisch
  • Direkter Ansprechpartner in Bozen, Südtirol
  • Erfahrung mit über 100 Gründungen von Srl, Filialen und Betriebsstätten
  • Komplette Abwicklung aus einer Hand: Notar, Steuer, Buchhaltung, Sozialversicherung
Jetzt Erstgespräch vereinbaren  Sie planen, eine Gesellschaft in Italien zu gründen oder eine Filiale zu eröffnen?
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Rechtsform, Steuern, Buchhaltung und Personalwesen in Italien.Kontaktieren Sie uns gerne unter: https://munter.bz.it/de/kontakt/