MwSt.-Direktidentifizierung

Ausländische Unternehmen, die in Italien umsatzsteuerpflichtige Transaktionen durchführen, müssen eine geeignete Form der steuerlichen Identifikation wählen, um ihre Umsatzsteuer (IVA) korrekt zu deklarieren und abzuführen. Italien bietet hierfür zwei Möglichkeiten:

  • die Direktidentifizierung oder
  • die Bestellung eines Fiskalvertreters
Direktidentifizierung Direktidentifizierung als Methode zur Mehrwertsteuerregistrierung

Wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Italien mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen möchten, ist die MwSt.-Direktidentifizierung (auch Direktregistrierung genannt) ein wichtiger Schritt. Sie ermöglicht es nicht in Italien ansässigen Unternehmen, eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu beantragen und ihre Mehrwertsteuerpflichten direkt zu erfüllen – ohne die Ernennung eines Fiskalvertreters

  Wann ist eine direkte Registrierung notwendig?

Eine Direktidentifizierung ist verpflichtend oder sinnvoll, wenn Sie als ausländisches Unternehmen

  • in Italien steuerpflichtige Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen
  • keine feste Niederlassung oder Betriebsstätte in Italien haben
  • und in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind oder in einem Drittland mit Abkommen über steuerliche Amtshilfe

Typische Fälle sind z. B.:

  • Verkauf von Waren an italienische Privatkunden (z. B. Online- und Versandhandel)
  • Erbringung von Dienstleistungen an italienische Verbraucher
  • Lagerhaltung oder Warenentnahme in Italien
  • Import von Waren nach Italien

 

  Vorteile der Direktidentifizierung gegenüber Fiskalvertreter

  • Direkte Kontrolle über die italienische MwSt.-Registrierung und -Pflichten
  • Keine Notwendigkeit, einen Fiskalvertreter in Italien zu ernennen
  • Direkte Kommunikation mit der italienischen Steuerbehörde

 

  Voraussetzungen und Antragstellung

Für die Beantragung der Direktidentifizierung müssen Sie folgende Unterlagen bei der italienischen Steuerbehörde (Betriebszentrum Pescara) einreichen:

  • Formular ANR/3
  • Bescheinigung über die Umsatzsteuerregistrierung im Heimatland
  • Handelsregisterauszug des Heimatlandes
  • Eigenerklärung gemäß Art. 47 des italienischen Präsidialdekrets 445/2000
  • Kopie des gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers

Der Antrag kann persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden.

  Pflichten nach  der MwSt.-Direktidentifizierung

Nach Erteilung der italienischen USt-IdNr. gelten für Ihr Unternehmen dieselben Pflichten wie für italienische Unternehmen:

  • Ausstellung von Rechnungen mit italienischer USt-Nummer
  • Führung ordnungsgemäßer Buchhaltung und Aufbewahrungspflichten
  • Regelmäßige Abgabe der italienischen Umsatzsteuererklärung
  • Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer
  • Eventuell Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (Intrastat)