Ausländische Unternehmen, die in Italien umsatzsteuerpflichtige Transaktionen durchführen, müssen eine geeignete Form der steuerlichen Identifikation wählen, um ihre Umsatzsteuer (IVA) korrekt zu deklarieren und abzuführen. Italien bietet hierfür zwei Möglichkeiten:
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Direktidentifizierung | Direktidentifizierung als Methode zur Mehrwertsteuerregistrierung
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Italien mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen möchten, ist die MwSt.-Direktidentifizierung (auch Direktregistrierung genannt) ein wichtiger Schritt. Sie ermöglicht es nicht in Italien ansässigen Unternehmen, eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu beantragen und ihre Mehrwertsteuerpflichten direkt zu erfüllen – ohne die Ernennung eines Fiskalvertreters |
Wann ist eine direkte Registrierung notwendig?
Eine Direktidentifizierung ist verpflichtend oder sinnvoll, wenn Sie als ausländisches Unternehmen
Typische Fälle sind z. B.:
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Vorteile der Direktidentifizierung gegenüber Fiskalvertreter
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Voraussetzungen und Antragstellung
Für die Beantragung der Direktidentifizierung müssen Sie folgende Unterlagen bei der italienischen Steuerbehörde (Betriebszentrum Pescara) einreichen:
Der Antrag kann persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden. |
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Pflichten nach der MwSt.-Direktidentifizierung
Nach Erteilung der italienischen USt-IdNr. gelten für Ihr Unternehmen dieselben Pflichten wie für italienische Unternehmen:
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