Leitfaden über Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten, für energetische Sanierung und für den Erwerb von Möbeln und Elektrogeräten

Der Steuerbonus von 50% für die Wiedergewinnungsarbeiten sowie der Steuerabsetzbetrag von 65% für die energetischen Baumaßnahmen wurden mit dem Haushaltsgesetz in etwas abgeänderter Form bis Ende 2018 verlängert. Der Steuerabzug für den Austausch von Fenster, für den Sonnenschutz und Biomasse-Heizkessel wurde von 65% auf 50% reduziert.

Den Leitfaden über den Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten in deutscher Sprache finden Sie hier (Stand 02/2017): Leitfaden Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten

Den Leitfaden über den Steuerabsetzbetrag für energetische Sanierungsarbeiten in deutscher Sprache finden Sie hier (Stand 03/2016): Leitfaden Steuerabsetzbetrag für energetische Sanierungsarbeiten

Auch der Steuerbonus für den Erwerb von Elektrogroßgeräten und Möbeln bis zu einem Betrag von 10.000 Euro wird für ein weiteres Jahr verlängert. Den Leitfaden über den Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten in deutscher Sprache finden Sie hier (Stand 01/2018): Leitfaden Steuerabsetzbetrag Möbel und Elektrogeräte

Um diese Steuerabsetzbeträge in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte formalrechtliche Regeln eingehalten werden. Sie sollten sich deshalb vorher von uns oder von Ihrem Geometer/Architekt beraten lassen.