Steuerbonus 110%

Rundschreiben zum Steuerbonus 110%
Datum: 23. Juli 2020 Sehr geehrter Kunde,
letzte Woche hat der Senat die Neustart-Verordnung (DL Rilancio) genehmigt, mit welcher der sogenannte Superbonus 110% eingeführt wird (siehe unser Rundschreiben vom 12.06.2020, https://munter.bz.it/2020/06/12/neustartverordnung-nr-34-2020-decreto-rilancio ). Die Verordnung wurde am 18.07.2020 veröffentlicht.

Der Superbonus sieht einen Steuerabzug in Höhe von 110% für Energiesparmaßnahmen sowie für die Montage von Fotovoltaik-Anlagen und von Ladestationen für Elektrofahrzeuge vor. Zu den Energiesparmaßnahmen zählen die Isolierung der Gebäudehülle, der Austausch der Heizanlage bzw. Anschluss beim Fernheizwerk, der Austausch der Fenster, der Einbau einer Solaranlage, der Einbau von Sonnenschutzsystemen und die Installation von Multimedia-Geräten für die Fernsteuerung von Heizungsanlagen, Warmwassererzeugung oder Klimatisierung von Wohneinheiten. Auch für den Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes kann der Bonus beansprucht werden.

Der Superbonus kann für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2021 von Privatpersonen genutzt werden. Unternehmen und Freiberufler sind ausgeschlossen.

Fallbeispiel zum Superbonus Werden bei einem Einfamilienhaus 100.000 Euro für die energetische Sanierung investiert (z.B. Dämmung der Gebäudehülle 50.000 Euro, Austausch der Heizanlage 30.000 Euro und Einbau einer Solaranlage 20.000 Euro), können innerhalb von 5 Jahren 110.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Sofern die Arbeiten den Kriterien des Superbonus entsprechen (gemäß Art. 119 DL 34/2020 ist beispielsweise die Erhöhung der Energieklasse von 2 Stufen oder auf die höchste Stufe erforderlich) und innerhalb des (komplizierten) rechtlichen Rahmens ablaufen, ist das eine gute Investition. Im konkreten Beispiel können 10.000 Euro mehr von der Steuer abgesetzt werden als investiert wurde.
Abtritt Steuerguthaben Das Guthaben kann in der Steuererklärung auf 5 Jahresraten aufgeteilt werden, oder – und das ist NEU und das INTERESSANTE an der Bestimmung – an Dritte, auch an Banken, „verkauft“ werden. Vorteilhaft ist das „Verkaufen“ des Steuerguthabens an Banken beispielsweise dann, wenn man selbst nicht genügend Steuern bezahlt, um das Steuerguthaben zu nutzen.
Team aus Fachleuten Um den komplizierten Vorgang der neuen Bestimmung innerhalb der technischen und steuerlichen Bereiche optimal zu koordinieren, haben wir ein Team aus Fachleuten (Steuerberater, Architekten und Klimahaustechniker -> siehe unter folgender Homepage www.smartbonus.it) zusammengestellt. Dies garantiert uns eine effiziente Abstimmung und Abwicklung der umfassenden Planungs- und Vorbereitungsarbeiten innerhalb der kurzen Zeitspanne, in welcher der Bonus aufrecht ist. Außerdem gibt es uns die Möglichkeit Ihnen als Kunde ein Rundum-Paket zum Steuervorteil der 110% anzubieten, das

  • die technische und steuerliche Planung der Arbeiten,
  • das Ansuchen bei der Gemeinde,
  • die Ansuchen der verschiedenen Landesbeiträge,
  • eine Hilfestellung bei der Auswahl der ausführenden Firmen,
  • die Koordination der Umbauarbeiten,
  • das Klimahauszertifikat,
  • die fehlerlose Abrechnung und Rechnungsstellung und
  • die korrekt ausgefüllte Steuererklärung für den Erhalt des Steuerguthabens

beinhaltet.

Sollten Sie Interesse haben Ihr Gebäude zu sanieren, können Sie sich gerne bei mir melden oder eine Anfrage über die Homepage www.smartbonus.it stellen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier geht es zur PDF-Version dieses Textes: 2020.07.23 Rundschreiben zum Steuerbonus 110