Steuerliche Neuerungen 2026: Was Unternehmer jetzt wissen sollten
Die steuerlichen Neuerungen 2026 betreffen zahlreiche Bereiche für Unternehmen und Selbstständige. Das Haushaltsgesetz 2026 bringt wichtige Änderungen bei Investitionsförderungen, Dividenden, Beteiligungen, Kurzzeitvermietungen und Pauschalbesteuerung, die Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung und die Steuerstrategie haben.
In unserem Rundschreiben 2026 erfahren Sie, welche Punkte besonders relevant sind und wie Sie Ihre Steuerstrategie optimal anpassen können.
Investitionsbeihilfen durch Hyperabschreibung
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Allgemeines |
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wird das System der staatlichen Förderungen grundlegend reformiert. Die bisherigen Steuergutschriften im Rahmen von Industrie 4.0 und Transition 5.0 werden mit wesentlichen Einschränkungen durch eine steuerliche Hyperabschreibung ersetzt. Die Förderung erfolgt künftig nicht mehr über Steuergutschriften, sondern durch eine Erhöhung der steuerlich anerkannten Anschaffungskosten der begünstigten Investitionsgüter. Diese erhöhten Anschaffungskosten wirken sich direkt auf die laufenden steuerlichen Abschreibungen aus und erhöhen somit den steuerlichen Vorteil über die Nutzungsdauer der Investition.
Im Vergleich zu Steuergutschriften ergibt sich somit eine zeitlich gestreckte Inanspruchnahme der Förderung. Persönlicher Anwendungsbereich Die neue Hyperabschreibung gilt ausschließlich für:
Ausgeschlossen sind hingegen:
Sachlicher Anwendungsbereich Gefördert werden Neuinvestitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, die die Voraussetzungen von Industrie 4.0 erfüllen und in den aktualisierten Anhängen IV und V des Haushaltsgesetzes 2026 enthalten sind. Höhe der Abschreibungen Für Neuinvestitionen vom 1. Jänner 2026 bis zum 30. September 2028 gelten folgende Erhöhungen der steuerlichen Anschaffungskosten:
Meldepflicht und Nachweise Wie bereits bei den bisherigen Förderungen müssen die Investitionen über die elektronische Plattform des GSE (Gestore dei Servizi Energetici) gemeldet werden. Eine Durchführungsbestimmung zu den neuen Meldepflichten wird noch erwartet. Erforderlich bleiben unter anderem:
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Abschreibungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Unternehmen
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Steuerguthaben wird verlängert |
Landwirtschaftliche Betriebe können die neue Hyperabschreibung grundsätzlich nicht anwenden, da ihr Einkommen überwiegend pauschal auf Basis von Grund- und Agrarerträgen besteuert wird. Aus diesem Grund sieht das Haushaltsgesetz 2026 eine eigene Investitionsbeihilfe in Form einer Steuergutschrift vor. Begünstigte Unternehmen
Förderfähige Investitionen
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Essensgutscheine 2026: Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Neue steuerliche Behandlung |
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wurden die Rahmenbedingungen für elektronische Essensgutscheine nochmals verbessert. Essensgutscheine in Papierform oder elektronischer Form stellen eine Ersatzleistung für den betrieblichen Mensadienst dar. Sie werden Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn zur Verfügung gestellt und können ausschließlich zum Erwerb von Mahlzeiten oder Lebensmitteln verwendet werden.
Diese Anpassung stärkt die Attraktivität der Essensgutscheine als steueroptimiertes Vergütungsinstrument. Für Arbeitnehmer Elektronische Essensgutscheine bis zu 10,00 Euro pro Arbeitstag sind:
Wird das Tageslimit überschritten, unterliegt der übersteigende Betrag der normalen Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Für Unternehmen Die Kosten für Essensgutscheine sind:
Es entstehen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten innerhalb der geltenden Freigrenzen. Neben der Erhöhung für elektronische Essensgutscheine bleiben die bisherigen Freigrenzen unverändert bestehen:
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Dividenden und Beteiligungsbesteuerung
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Einschränkung des Schachtelprivilegs |
Mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2026 bringt das Haushaltsgesetz eine wesentliche Verschärfung der Beteiligungsbesteuerung. Die Änderungen betreffen sowohl Kapitalgesellschaften als auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften und haben erhebliche Auswirkungen auf Holdingstrukturen und Beteiligungsinvestitionen. Nach der bisherigen Regelung waren Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhielt, grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Gleiches galt für Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen. Künftig sind Dividenden und Veräußerungsgewinne nicht mehr begünstigt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen nicht erfüllt ist:
Beteiligungen, die unterhalb beider Schwellenwerte liegen, gelten steuerlich als nicht qualifiziert. Wichtig: Die Einschränkungen gelten nur für Beteiligungen, die ab dem 01. Januar 2026 erworben worden sind und ab 2026 veräußert werden. |
Veräußerungsgewinne
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Erhebliche Einschränkung |
Mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2026 kommt es zu einer bedeutenden Änderung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Anlagevermögen. Die Neuregelung betrifft insbesondere Sachanlagen und Beteiligungen, die dem Anlagevermögen zugeordnet sind, und wirkt sich unmittelbar auf die Liquiditätsplanung von Unternehmen aus. Für Veräußerungen ab dem Jahr 2026 gilt:
Diese Änderung kann insbesondere bei größeren Veräußerungen zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung führen. |
Verschrottung von Steuerzahlkarten
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Erleichterungen für überfällige Zahlungen |
Mit der sogenannten Verschrottung von Steuerzahlkarten wird Unternehmen und Selbstständigen eine gezielte Stundungs- und Entlastungsregelung für überfällige Steuerzahlungen geboten. Ziel ist es, die Zahlungsschwierigkeiten bei offenen Steuerforderungen zu mildern. Wer ist betroffen? Die Regelung betrifft ausschließlich überfällige Zahlungsbescheide, die:
Die Verschrottung von Steuerzahlkarten umfasst:
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Einschränkung der Verrechnung von Steuerguthaben
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Neue Regelung ab 2026 |
Ab 2026 gibt es eine neue Regelung zur Verrechnung von Steuerguthaben bei Unternehmen und Selbstständigen. Die Maßnahme betrifft insbesondere Fälle mit verfallenen Steuerzahlkarten und vollstreckbaren Steuerfestsetzungen. Bei vollstreckbaren Steuerfestsetzungen von mehr als 100.000 Euro galt bislang ein Verbot der Verrechnung von Steuerguthaben. Neue Schwelle ab 2026
Ziel ist es, die Steuerverwaltung zu vereinfachen und Risiken von ungenutzten Steuerguthaben bei hohen Steuerforderungen zu minimieren |
Landwirtschaftliche Einkünfte
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Steuerbefreiungen und Vergünstigungen |
Für berufliche Landwirte und selbstbewirtschaftende Landwirte bleiben auch im Jahr 2026 die bisherigen steuerlichen Befreiungen und Vergünstigungen für Eigentums- und landwirtschaftliche Erträge bestehen. Die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe werden nach Einkommensstufen begünstigt:
Die Regelungen sichern geringen und mittleren Einkommen in der Landwirtschaft weiterhin eine spürbare steuerliche Entlastung. |
Pauschalbesteuerung von Kleinunternehmen
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Einkommensgrenze bleibt erhöht |
Auch im Jahr 2026 wird die Einkommensgrenze für das Pauschalbesteuerungsregime („Regime forfettario“) für Kleinunternehmer auf 35.000 Euro angehoben. Damit wird die bereits 2025 geltende Regelung fortgeführt. Die Grenze von 35.000 Euro betrifft Einkünfte aus:
Überschreitet ein Steuerpflichtiger diese Grenze, entfällt der Zugang zur Pauschalbesteuerung. |
Kurzzeitvermietung
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Neue gewerbliche Schwelle für Privatpersonen |
Ab dem 1. Jänner 2026 wird die Kurzzeitvermietung von Wohnungen durch Privatpersonen steuerlich strenger geregelt. Bereits ab der dritten vermieteten Wohnung gilt die Tätigkeit als gewerblich, während bisher die Schwelle bei fünf Wohnungen lag. Die Änderung betrifft insbesondere Eigentümer, die Wohnungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com kurzfristig vermieten. Steuerliche Konsequenzen Mit der Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ergeben sich folgende Pflichten:
Praktische Auswirkungen
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Quellensteuer auf Provisionen
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Ausweitung auf neue Berufsgruppen |
Ab dem 1. März 2026 wird die bisher nur für Handelsagenten geltende Quellensteuer auf Provisionen auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Betroffen sind künftig insbesondere:
Höhe der Quellensteuer Die Quellensteuer beträgt grundsätzlich 11,5 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Einsatz von Arbeitnehmern, kann die Steuer auf 4,6 Prozent reduziert werden. Steuerliche Konsequenzen
Ziel ist es, die steuerliche Erfassung von Provisionen zu vereinfachen und Steuerausfälle zu vermeiden. Unternehmen, die künftig Provisionen an die genannten Berufsgruppen zahlen, sollten:
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Fazit |
Die steuerlichen Änderungen ab 2026 sind zahlreich und vielfältig. Sollten Sie von diesen Neuerungen betroffen sein oder Unterstützung bei der Steuerplanung und Umsetzung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre individuelle Situation gemeinsam evaluieren und die passenden Maßnahmen empfehlen können. |
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Mit freundlichen Grüßen, Munter Christoph |
