Heimkehrerregelung Italien: Regime Impatriati 2026

 

Planen Sie Ihre Rückkehr nach Südtirol oder Ihren Zuzug nach Italien? Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Zuzugsbegünstigung („Regime Impatriati“). Dieser Leitfaden fasst alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Unterschiede zwischen Altem und Neuem Regime ab 2024 für Ihre Steuerplanung zusammen.

Was ist das „Regime Impatriati“

Allgemeines

Das italienische Steuerrecht sieht mit der Heimkehrerregelung bzw. Zuzugsbegünstigung („Regime dei lavoratori impatriati“) eine besondere Steuervergünstigung für Personen vor, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Die Regelung kann insbesondere für Fachkräfte, Arbeitnehmer und Selbstständige interessant sein, die nach Italien bzw. nach Südtirol zurückkehren oder erstmals nach Italien ziehen.

Das Regime Impatriati wurde ursprünglich mit dem Legislativdekret Nr. 147/2015, Art. 16, eingeführt und im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Ziel der Regelung ist es, qualifizierte Arbeitskräfte und Fachkräfte nach Italien zu holen und die Rückkehr bereits ausgewanderter Personen zu fördern.

Wichtig: Die sogenannte Heimkehrerregelung gilt nicht ausschließlich für italienische Staatsbürger oder Rückkehrer. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Begründung der steuerlichen Ansässigkeit in Italien. Je nach Zeitpunkt des Zuzugs bzw. der Rückkehr nach Italien gelten unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen.

Die steuerliche Begünstigung besteht grundsätzlich darin, dass ein Teil der begünstigten Einkünfte nicht in die  Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (IRPEF) einbezogen wird. Dadurch kann sich die persönliche Steuerbelastung über mehrere Jahre deutlich reduzieren.

Altes vs. Neues Regime

Der Zeitpunkt der Rückkehr entscheidet

Bei der Heimkehrerregelung in Italien ist der Zeitpunkt der Begründung der steuerlichen Ansässigkeit von entscheidender Bedeutung. Denn durch die Reform mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 209/2023, Art. 5, wurden die Voraussetzungen für Personen, die ab dem 1. Januar 2024 nach Italien ziehen, deutlich verschärft.

Für die steuerliche Beurteilung muss daher zunächst geklärt werden, wann die steuerliche Ansässigkeit in Italien begründet wurde. Je nach Zuzugszeitpunkt können erhebliche Unterschiede bei Steuervergünstigung, Einkommensgrenzen, erforderlicher Voraufenthaltsdauer und Mindestverbleib in Italien bestehen.

Altes und neues Regime im Vergleich

Merkmal

Altes Regime bis 31.12.23

Neues Regime ab 01.01.24

Steuerliche Begünstigung

70% der Einkünfte steuerfrei

50% der Einkünfte steuerfrei

Einkommensgrenze

Keine Obergrenze

Max. 600.000 € pro Jahr

Begünstigte Einkünfte

Nichtselbständige, freiberufliche und bestimmte Unternehmenseinkünfte

Nichtselbständige und freiberufliche Einkünfte

Vorheriger Auslandsaufenthalt

Mindestens 2 Steuerperioden

Mindestens 3 Steuerperioden

Mindestverbleib in Italien

2 Steuerperioden

4 Steuerperioden

Qualifikation

Nicht erforderlich

Erforderlich

Reguläre Dauer

5 Steuerjahre

5 Steuerjahre

Verlängerung

Unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Nicht möglich

 Personen, die ihren meldeamtlichen Wohnsitz bis spätestens 31. Dezember 2023 in eine italienische Gemeinde verlegt haben, fallen unter das alte, wesentlich vorteilhaftere Regime (70 % Befreiung, verlängerbar), selbst wenn ihre steuerliche Ansässigkeit erst ab dem Steuerjahr 2024 greift.

Wer kann die Regelung nutzen?

Personenkreis

Die Regelung kann für unterschiedliche Gruppen von Erwerbstätigen interessant sein. Entscheidend ist jedoch, dass die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen des jeweils geltenden Regimes erfüllt werden.

  • Arbeitnehmer: Die Regelung kann insbesondere für Arbeitnehmer und Fachkräfte relevant sein, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und dort eine Beschäftigung aufnehmen. Das kann beispielsweise einen neuen Arbeitsvertrag mit einem italienischen Arbeitgeber betreffen. Auch Personen, die nach ihrem Umzug nach Italien im Homeoffice für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind, sollten prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für das Regime Impatriati erfüllt sind.
  • Freiberufler
  • Unternehmenseinkünfte: Es ist besonders auf den Zeitpunkt des Zuzugs zu achten. Während Unternehmenseinkünfte unter bestimmten Voraussetzungen noch vom früheren Regime erfasst werden konnten, sind sie beim neuen Regime Impatriati ab 1. Januar 2024 grundsätzlich nicht mehr von der regulären Begünstigung umfasst.
  • Grenzpendler

Rückkehr nach Südtirol

 

Besonders interessant ist die Heimkehrerregelung für Südtiroler, die nach mehreren Jahren im Ausland nach Italien zurückkehren. Typische Fälle sind Personen, die für Studium oder Beruf mehrere Jahre in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelebt und gearbeitet haben und anschließend wieder ihren Lebensmittelpunkt nach Südtirol verlegen.

Gerade bei solchen Rückkehrern können jedoch die bisherige steuerliche Ansässigkeit, die Dauer des Auslandsaufenthalts und die konkrete berufliche Situation entscheidend dafür sein, ob und in welchem Umfang die Steuervergünstigung genutzt werden kann.

Für wen lohnt sich eine Prüfung

Für wen ist die Regelung interessant?

Eine Prüfung der Heimkehrerregelung Italien kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie:

  • nach mehreren Jahren im Ausland nach Südtirol oder Italien zurückkehren,
  • aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Italien ziehen,
  • eine Beschäftigung bei einem italienischen Arbeitgeber aufnehmen,
  • als Freiberufler oder Selbstständiger nach Italien übersiedeln,
  • künftig von Italien aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten oder
  • bereits vor dem Umzug wissen möchten, welche steuerlichen Vorteile mit einer Rückkehr nach Italien verbunden sein können.

Da insbesondere der Zeitpunkt des Zuzugs, der bisherige Wohnsitz und die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend sind, sollte die steuerliche Situation möglichst bereits vor der Rückkehr nach Italien geprüft werden.

Praxisbeispiel

So funktioniert die Begünstigung

Ein Südtiroler Ingenieur, der vier Jahre bei einem Automobilkonzern in Deutschland gearbeitet hat, kehrt aus Deutschland zurück. Er verlegt seinen Wohnsitz im März 2026 nach Bozen und tritt eine Stelle bei einem neuen Südtiroler Unternehmen an. Bruttogehalt: 80.000 € pro Jahr.

Ergebnis: Er erfüllt alle Kriterien des neuen Regimes (3 Jahre Ausland, neuer Arbeitgeber, Hochschulabschluss). Damit muss er 40.000 € versteuern. Die anderen 40.000 € sind steuerfrei. Diese Regelung gilt für 5 Jahre. Er muss mindestens 4 Jahre in Italien ansässig bleiben.

Wie wird die Regelung beantragt?

Antrag und praktische Umsetzung

Wer von der Regelung betroffen ist, muss den steuerlichen Vorteil auch korrekt in der Praxis umsetzen. Je nach beruflicher Tätigkeit unterscheidet sich die Vorgehensweise.

  • Arbeitnehmer: Diese können die Begünstigung bereits über die monatliche Lohnabrechnung nutzen. Hierzu wird dem Arbeitgeber eine schriftliche Eigenerklärung vorgelegt, mit der das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erklärt und entsprechend dokumentiert wird.
  • Freiberufler: Die Umsetzung erfolgt direkt über die jährlicher Einkommenserklärung.

Fazit

Die italienische Zuzugsbegünstigung („Regime Impatriati“) kann zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Voraussetzungen komplex und hängen insbesondere vom Zeitpunkt der Rückkehr, der bisherigen steuerlichen Ansässigkeit und der beruflichen Tätigkeit ab.

Eine fehlerhafte Beurteilung oder Anwendung kann dazu führen, dass die Begünstigung nicht oder nicht vollständig anerkannt wird, was zu  möglichen Steuernachzahlungen, Zinsen und Sanktionen führen kann.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und begleiten Sie bei der korrekten Umsetzung der steuerlichen Begünstigung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Munter Christoph