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Datum: 9. Februar 2026 |
Sehr geehrte Kunden*innen, |
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Geschäftsbücher führen in Italien ist für Unternehmen und Selbstständige gesetzliche Pflicht. Dazu gehört nicht nur die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Journal, Inventarbuch und Abschreiberegister, sondern auch die fristgerechte Entrichtung der Stempelsteuer. In diesem Rundschreiben geben wir Ihnen eine übersichtliche Zusammenfassung aller wichtigen Fristen, Pflichten und Besonderheiten für die Steuerperiode 2024 sowie für das Journal 2025. |
Ausdruck und Archivierung der Geschäftsbücher
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Fristen |
Der vorgeschriebene Ausdruck bzw. die ordnungsgemäße Archivierung der Bücher für die Steuerperiode 2024 hat innerhalb von drei Monaten ab Abgabetermin der Steuererklärung zu erfolgen.
Besonderheit: Abschreiberegister Das Abschreiberegister ist innerhalb der Frist zur Abgabe der Steuererklärung auszudrucken:
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Stempelsteuer für das Journal
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Wichtige Termine |
Journal 2024 Die Stempelsteuer für das Journal 2024 musste 120 Tage nach Geschäftsjahresende entrichtet werden:
Grundlage sind die Buchungen inklusive geschätzter Abschlussbuchungen. (falls der Jahresabschluss noch nicht endgültig erstellt war) |
Journal 2025
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Zahlungs-fristen und Berechnung |
Die Stempelsteuer für das Journal 2025 ist:
Für die Berechnung der Stempelsteuer ist nicht die Archivierungsform, sondern die Art der Buchhaltungsführung maßgeblich. Ob die Bücher in Papierform oder digital archiviert werden, hat keinen Einfluss auf die Stempelsteuer. Maßgeblich ist:
Höhe der Stempelsteuer
Ein Überschuss an Buchungen darf nicht auf Folgejahre übertragen werden. |
Welche Bücher müssen ausgedruckt oder archiviert werden?
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Allgemeines |
Grundsätzlich sind alle zivil- und steuerrechtlich vorgeschriebenen Bücher:
Elektronische Archivierung – Voraussetzungen
Das bloße Abspeichern einer PDF-Datei ist nicht ausreichend. Folgende Bücher sind von diesen Regelungen betroffen:
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