Druck der Geschäftsbücher und Stempelsteuer – Fristen & Pflichten 2026

Datum: 9. Februar 2026

Sehr geehrte Kunden*innen,

 

Geschäftsbücher führen in Italien ist für Unternehmen und Selbstständige gesetzliche Pflicht. Dazu gehört nicht nur die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Journal, Inventarbuch und Abschreiberegister, sondern auch die fristgerechte Entrichtung der Stempelsteuer. In diesem Rundschreiben geben wir Ihnen eine übersichtliche Zusammenfassung aller wichtigen Fristen, Pflichten und Besonderheiten für die Steuerperiode 2024 sowie für das Journal 2025.

Ausdruck und Archivierung der Geschäftsbücher

Fristen

Der vorgeschriebene Ausdruck bzw. die ordnungsgemäße Archivierung der Bücher für die Steuerperiode 2024 hat innerhalb von drei Monaten ab Abgabetermin der Steuererklärung zu erfolgen.

  • Abgabetermin Steuererklärung 2024: 31.10.2025
  • Frist für Ausdruck / Archivierung: 31.01.2026

Besonderheit: Abschreiberegister

Das Abschreiberegister ist innerhalb der Frist zur Abgabe der Steuererklärung auszudrucken:

  • Frist 2024: 31.10.2025
  • Erfolgt die Führung des Abschreiberegisters über unser Büro, wurde der Ausdruck bereits vorgenommen

Stempelsteuer für das Journal

Wichtige Termine

Journal 2024

Die Stempelsteuer für das Journal 2024 musste 120 Tage nach Geschäftsjahresende entrichtet werden:

  • Fälligkeit: 29.04.2025

Grundlage sind die Buchungen inklusive geschätzter Abschlussbuchungen. (falls der Jahresabschluss noch nicht endgültig erstellt war)

Journal 2025

Zahlungs-fristen und Berechnung

Die Stempelsteuer für das Journal 2025 ist:

  • bis spätestens 30.04.2026 zu berechnen und zu bezahlen
  • Zahlung mittels Formular F24
    • Kodex: 2501
    • Bezugsjahr: 2025

Für die Berechnung der Stempelsteuer ist nicht die Archivierungsform, sondern die Art der Buchhaltungsführung maßgeblich. Ob die Bücher in Papierform oder digital archiviert werden, hat keinen Einfluss auf die Stempelsteuer.

Maßgeblich ist:

  • EDV-gestützte Buchhaltung
  • Stempelsteuer je 2.500 Buchungen
  • Gezählt werden Geschäftsfälle, nicht einzelne Buchungszeilen

Höhe der Stempelsteuer

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): 16,00 € je 2.500 Buchungen
  • Personengesellschaften (KG, OHG) & Einzelunternehmen mit ordentlicher Buchhaltung: 32,00 € je 2.500 Buchungen

Ein Überschuss an Buchungen darf nicht auf Folgejahre übertragen werden.

Welche Bücher müssen ausgedruckt oder archiviert werden?

Allgemeines

Grundsätzlich sind alle zivil- und steuerrechtlich vorgeschriebenen Bücher:

  • 10 Jahre aufzubewahren (Art. 2220 ZGB)
  • entweder in Papierform oder
  • mittels ordnungsgemäßer elektronischer Archivierung

Elektronische Archivierung – Voraussetzungen

  • PDF/A-Format
  • digitale Signatur
  • Zeitmarke (marca temporale)

Das bloße Abspeichern einer PDF-Datei ist nicht ausreichend.

Folgende Bücher sind von diesen Regelungen betroffen:

  • Journal
  • MwSt.-Register
  • Abschreiberegister
  • Kontenblätter der Buchhaltung

Zusammenfassende Übersicht

Art und Weise der Nummerierung

Beispiel: Registrierung Zeitraum

01.01.2025 – 31.12.2025

fortlaufende Nummerierung mit Angabe des jeweiligen Geschäftsjahres

2025/1, 2025/2, 2025/3 usw.

Register

Frist für Ausdruck

Stempelsteuer

Kapital-gesellschaf-ten

andere Steuer-objekte

Frist Einzahlung

Journal

3 Monate nach Abgabetermin der Steuererklärung (31.01.2026)

je 2.500 Buchungen

€ 16,00 (mit F24)

je 2.500 Buchungen

€ 32,00

(mit F24)

120 Tage nach Abschluss des Geschäfts-jahres (30.04.)

MwSt.-Register/

Kontenblätter

3 Monate nach Abgabetermin der Steuererklärung (31.01.2026)

keine geschuldet

keine geschuldet

Abschreibe-register

Bis zum Abgabetermin der Steuererklärung (31.10.2025)

keine geschuldet

keine geschuldet

Inventarbuch

3 Monate nach Abgabetermin der Steuererklärung (31.01.2026)

je 100 Seiten € 16,00 

je 100 Seiten € 32,00

vor Benutzung des Registers